GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN MIT BEHINDERUNG GEWALT STELLT

5 WAS IST GEWALT GEGEN FRAUEN? KÖRPERLICHE
22 KINDER UND HÄUSLICHE GEWALT – KINDER MISSHANDELTER MÜTTER1
– MIR GEHT EIN LICHT AUF – KEINE GEWALT

DIE FOLGEN ERLEBTER GEWALT BE BZW VERARBEITEN UND ÜBERWINDEN
GEMEINSAM GEGEN GEWALT AN FRAUEN UND KINDERN AUFTAKT ZUR
GEWALT GEGEN FRAUEN JEDE FÜNFTE BETROFFEN ABER IMMER MEHR

Gewalt gegen Frauen mit Behinderung

Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung


Gewalt stellt eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen dar. Das Thema Gewalt gegen Frauen findet inzwischen mehr und mehr gesellschaftliche Beachtung. Dagegen wurde lange tabuisiert, dass auch Frauen mit Behinderung von Gewalt betroffen sind.


Seit September 2007 wird nun diese Gruppe im Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen explizit benannt.

Frauen und Mädchen mit Behinderung sind besonders gefährdet Opfer von Gewalt zu werden, zum Einen wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit, zum Anderen durch die größere Abhängigkeit aufgrund ihres Behindertenstatus.

Gewalt gegen Frauen wird definiert als eine komplexe Form der Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität. Dazu gehören alle Formen physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie die ökonomische und soziale Diskriminierung als Form der strukturellen Gewalt, die das Ausnutzen weiblicher Abhängigkeiten beinhaltet.

Die besonderen Lebensumstände von Frauen mit Behinderung können sich gewaltbegünstigend auswirken. Dies ist vor Allem begründet in der größeren körperlichen und emotionalen Abhängigkeit von Frauen mit Behinderung durch Dienstleistungen anderer Menschen. Sowohl in der Partnerschaft / Familie als auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe besteht die Gefahr Opfer von (physischer und psychischer) Gewalt zu werden. Unter dem Deckmantel des vermeintlichen Schutzraumes können die o.g. Abhängigkeiten zur Ausübung von Gewalt missbraucht werden.


Folgen der Gewalt


Frauen mit Behinderung haben ein bis zu vierfach höheres Risiko Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden. Vor allem bei Frauen mit Lernbehinderung besteht aufgrund der mangelnden sexuellen Aufklärung die Gefahr, dass sexualisierte Übergriffe nicht als solche benannt werden. Hier ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Fehlen in den Einrichtungen verbindliche Richtlinien im Umgang mit sexualisierter Gewalt, kann dieses Klima der Verschwiegenheit einen Nährboden für sexuellen Missbrauch bilden. Hinzu kommt, dass die Abhängigkeit von dauerhafter medizinischer Versorgung - häufig von Kindheit an - die Entwicklung eines positiven Körpergefühls und die Fähigkeit der Abgrenzung erschweren kann.

Die Folgen von Gewalt für die betroffenen Frauen weisen eine große Bandbreite auf. Neben körperlichen Verletzungen und Symptomen treten gravierende psychische (Langzeit-)Schäden auf, wie z. B. selbst-verletzendes Verhalten, Depressionen, Alkohol- Tabletten- und Drogenmissbrauch, Essstörungen, Angststörungen.

Eine weitere Form der Gewalt, die strukturelle Gewalt besteht in der Abhängigkeit von gesetzlich festgelegten Vorgaben und der Vielfalt ihrer Auslegungsmöglichkeiten. Hierunter fallen z. B. die Bewilligung von finanziellen Mitteln, von Assistenz, Maßnahmen zur beruflichen Integration etc. Besonders in Bezug auf Erwerbstätigkeit stellen Frauen mit Behinderung trotz guter Ausbildung häufig das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt dar. Ebenso bleibt Mädchen mit Behinderung der Weg in manche Ausbildungsberufe verschlossen.

All diese Bedingungen stellen entscheidende soziale Säulen psychosozialer Stabilität und Gesundheit dar. Sozialrechtliche Strukturen haben die positive Funktion, das Individuum in Krisensituationen zu schützen. Es sind jedoch dieselben Strukturen, die vielen beeinträchtigten Frauen mit Behinderung ein Leben in Selbstbestimmung verwehren und die sogar explizit frauenfeindlich sind. Der hohe Grad der Abhängigkeit von diesen vorgegebenen Strukturen macht den Betroffenen einen individuellen Weg der Bewältigung ihrer Behinderung häufig unmöglich.


Präventive Maßnahmen ergreifen


Hier kommt den Selbsthilfenetzwerken als unabhängigen Beratungs- und Kontaktstellen eine wichtige Funktion zu. Sie vermitteln und verweisen weiter an professionelle Beratungsstellen und zeigen bei Bedarf Therapiemöglichkeiten auf. In der täglichen Arbeit des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung NRW machen wir die Erfahrung, dass die herkömmlichen Beratungs- und Therapieangebote häufig Barrieren für die verschiedenen Behinderungsarten aufweisen, angefangen bei baulichen Barrieren (z. B. Stufen, nicht behindertengerechten WC´s) bis hin zu Kommunikations- und Informationsbarrieren (z. B. Fehlen von Gebärdendolmetschung sowie leichter Sprache). Gleiches gilt für die Gesundheitsversorgung. Inzwischen gibt es vereinzelte Angebote von PsychotherapeutInnen, die sich auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer KlientInnen mit Behinderung einstellen.

Neben dem Ausbau barrierefreier Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen sehen wir folgende Maßnahmen zur Gewaltprävention und – intervention als erforderlich an:



Darüber hinaus ist anzumerken, dass intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie innovative Integrationsmodelle erforderlich sind, um die gesellschaftliche Ausgrenzung von Frauen und Männern mit Behinderung als eine der Ursachen von Gewalt zu beenden.


Die Autorinnen:

Monika Pelkmann ist Diplom Pädagogin und Referentin des NetzwerkBüros

und

Wiebke Bewernitz ist Diplom Pädagogin und Praktikantin des NetzwerkBüros


GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN MIT BEHINDERUNG GEWALT STELLT
P7TA(2011)0155 ANWENDUNG VON SEXUELLER GEWALT IN KONFLIKTEN IN NORDAFRIKA
PROGRAMM FÜR TOLERANZ UND MENSCHLICHKEIT GEGEN GEWALT UND FREMDENFEINDLICHKEIT


Tags: gewalt gegen, von gewalt, gewalt, stellt, behinderung, gegen, mädchen, frauen