Auszug aus der Vereins-Satzung:
§ 1 Name und Sitz
Der Name des Vereins lautet: Freunde der Musikschule „Ottmar Gerster“ e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Weimar und ist in das dortige Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Unterstützung der Musikschule.
Die Unterstützung erstreckt sich vor allem auf die
Popularisierung des Anliegens und der Leistungen der Musikschule in der Öffentlichkeit,
Hilfe bei der Beschaffung notwendiger Mittel zur musikalischen Ausbildung,
Förderung von Talenten sowie Teilnahme begabter Schüler an Wettbewerben,
Veranstaltung von Konzerten,
Pflege der Traditionen der Musikschule.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden.
§ 4 Beiträge
Die Vereinsmitglieder entrichten einen Jahresbeitrag.
Der Mindestbeitrag für natürliche Personen ist mit 15 € festgesetzt.
§ 5 Verwendung der Mittel
Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Die Tätigkeit für den Verein ist ehrenamtlich. Vergütet werden nur tatsächlich erfolgte Auslagen.
§ 8 Wahlordnung
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt.
§ 9 Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss jährlich mindestens einmal erfolgen.
AUSZUG AUS NETJOURNAL JAHRGANG NR 7 HEFT NR 78
Auszug aus Unserem Gästebuch hi Habe mir auf Renés
GESETZESTEXTE BGB ZUM SCHULDRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZT AUSZUG GESETZESTEXTE BGB ZUM SCHULDRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZT
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