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Stadt Luzern



Abklärungsbericht



Übersicht


Name Institution


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Besichtigung erfolgte am


Eröffnungsdatum


Anzahl Plätze


Kitaleitung


Trägerschaft


Empfehlung

Dauer

Unbefristet, mit einer Bestätigung alle zwei Jahre zur Weiterführung

Befristet für ein Jahr

Keine Bewilligung




Auflagen

Nein

Ja

Rechtliche Grundlage


Der Abklärungsbericht basiert auf der eidgenössischen Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) und den Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG). Der VLG hat die Qualitätskriterien am 2. November 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und den Gemeinden zu deren Umsetzung empfohlen. In den Abschnittstiteln wird jeweils die Abschnittsnummer aus den Qualitätskriterien angegeben.


1Leitbild, pädagogisches Konzept und Betriebskonzept
(Qualitätskriterien: Punkt 4)


Aus dem Leitbild wird ersichtlich, welche Ziele die Trägerschaft mit ihrem Engagement im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung verfolgt, welche Bedürfnisse sie zu befriedigen und welche Lücken sie speziell in ihrem Umfeld (z. B. in der Standortgemeinde) zu schliessen versucht. Insbesondere sollen die Aufnahmekriterien für Kinder beschrieben sein.1

Die Grundhaltung, ideelle Ausrichtung und Ziele sind beschrieben.

Das pädagogische Konzept (inkl. Eingewöhnungskonzept) ist erstellt und wird umgesetzt. Es enthält die pädagogischen Grundsätze, nach denen die Betreuungseinrichtung geführt wird, und die Überlegungen zu den entwicklungspsychologischen, pädagogischen und sozialpädagogischen Zielen, die verfolgt werden.

Das pädagogische Konzept enthält Aussagen zur Gruppenzusammensetzung und
-grösse, Zusammenarbeit mit den Eltern, zum regelmässigen Tagesablauf, zur Eingewöhnung von neuen Kindern und zur systematischen Qualitätsentwicklung in der Betreuungseinrichtung.

Das Betriebskonzept ist erstellt und umgesetzt. Es gibt Auskunft über die organisatorischen Grundlagen, die Kindergruppen, die Personalplanung und die Finanzierung.

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2Institutioneller Rahmen (Qualitätskriterien: Punkt 5)

2.1Trägerschaft und Personalführung (Qualitätskriterien: Punkt 5.1 und 5.2)


Es besteht eine geregelte Trägerschaft.

Die Aufgabenteilung zwischen Kitaleitung und Trägerschaft ist schriftlich geregelt.

Zu jeder Stelle liegt eine Stellenbeschreibung vor. Sie gibt Auskunft über Aufgaben, Pflichten, Kompetenzen und Stellvertretungen.

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2.2Finanzierung (Qualitätskriterien: Punkt 5.3)



Bei Erstbewilligungen:

Die Eröffnungsbilanz ist erstellt und liegt vor.

Das Budget ist erstellt und liegt vor.

Die Taxordnung ist erstellt und liegt vor.

Die Besoldungsordnung ist erstellt und liegt vor.

Der Finanzplan für sechs Jahre ist erstellt und liegt vor.

Die Abrechnungsnummer der Ausgleichskasse (AHV) ist bekannt.

Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung liegt vor.

Eine Kopie der obligatorischen Unfallversicherungspolice liegt vor.

Eine Kopie der beruflichen Vorsorgeversicherungspolice liegt vor.



Bei Bewilligungsverlängerungen:

Die Bilanz, die Erfolgsrechnung und der Revisionsbericht und das Budget sind erstellt und liegen vor.

Bei Vereinen bzw. anderen juristischen Personen liegt das Protokoll der Generalversammlung vor.

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3Betriebsführung (Qualitätskriterien: Punkt 6)


Folgende Unterlagen und Sachverhalte wurden geprüft und erfüllen die Anforderungen:


Ein Mustervertrag für Betreuungsverhältnisse liegt vor.

Ein Musterbrief der Elterninformation über Betriebsregeln und Aktivitäten liegt vor.

Kleinstkindergruppen werden in Zusammenhang mit Anschlussgruppen für ältere Kinder geführt.

Die Platzzahl der Kita wird eingehalten.

Der differenzierte Platzbedarf nach Alter der Kinder wird berücksichtigt.

Schriftliche Vereinbarungen (Anmeldeformular, Betreuungsvertrag usw.) liegen vor.

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4Personal (Qualitätskriterien: Punkt 7)


Folgende Unterlagen und Sachverhalte wurden geprüft und erfüllen die Anforderungen:


Eine Personalliste (mit Qualifikationen, Stellenprozenten und Funktionsangaben) liegt vor.

Die Ausbildungsdiplome aller qualifizierten Betreuungspersonen liegen vor.

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4.1Ausländische Ausbildungen (Qualitätskriterien: Punkt 7.3)


Sofern ausländische Mitarbeitende angestellt sind, wurden folgende Informationen geprüft:


Die Anerkennungsanträge des BBT liegen vor.

Die Empfehlungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten liegen vor.

Ausländische Fachpersonen verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse. Diplome, Nachweise über Deutschkenntnisse liegen vor.

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4.2Nicht ausgebildete Mitarbeitende (Qualitätskriterien: Punkt 7.4)


Sofern Lernende im 3. Lehrjahr zu 50 % dem ausgebildeten Personal angerechnet werden, wurden folgende Informationen geprüft:


Elterninformation und Unterschrift, dass sie davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass volljährige Lernende im 3. Lehrjahr mit Kindern alleine ohne ausgebildetes Personal unterwegs sind.

Auflistung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Lernenden im 3. Lehrjahr.

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4.3Kitaleitung (Qualitätskriterien: Punkt 7.5)


Ab 16 Plätzen erforderlich: Bestätigung der Anmeldung oder Absolvierung einer Führungsausbildung.

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4.4Stellenplan (Qualitätskriterien: Punkt 7.6)


Die Betreuung der Kinder ist mit genügend ausgebildetem und nicht ausgebildetem Personal abgedeckt.

Der vorgegebene Betreuungsschlüssel wird im Minimum eingehalten.

Die Randzeiten werden mit genügend ausgebildetem Personal abgedeckt.

Für die Betreuung der Lernenden werden der ausbildungsverantwortlichen Person 5 Anleitungsprozente je Lernende/n (2 Stunden pro Woche) zur Verfügung gestellt.

Die Kitaleitung ist für Führungsaufgaben (Personalführung, konzeptionelle Aufgaben, Qualitätsentwicklung, Administration, Rechnungswesen usw.) in angemessenem Umfang von der Betreuung freigestellt.

Für Kochen und Haushaltsarbeiten werden immer zusätzliche Stellenprozente eingeplant.

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4.5Weiterbildung (Qualitätskriterien: Punkt 7.7)


Der Betrieb ermöglicht seinem Personal durch den Besuch von Kursen, Vorträgen oder auf andere Art regelmässige Fort- und Weiterbildung.

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4.6Qualitätsentwicklung (Qualitätskriterien: Punkt 7.8)


Zur Überprüfung und Weiterentwicklung der eigenen Arbeit besteht die Möglichkeit zur Praxisberatung/Supervision.

Das Kitapersonal setzt sich mit der Prozess- und Ergebnisqualität auseinander (Eltern- und Mitarbeitendenzufriedenheit) und evaluiert seine Tätigkeiten regelmässig.

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4.7Löhne (Qualitätskriterien: Punkt 7.9)


Die Lohnübersicht der Mitarbeitenden liegt vor.

Die Löhne entsprechen der beruflichen Ausbildung.

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5Räumlichkeiten (Qualitätskriterien: Punkt 8)

5.1Baubewilligung (Qualitätskriterien: Punkt 8.1)

Bei Neueröffnungen:


Die Umnutzungsbewilligung liegt vor.

Es hat eine Vorabklärung mit der Fachstelle „Behindertengerechtes Bauen Luzern“ stattgefunden.

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5.2Anzahl und Grösse, Ausstattung (Qualitätskriterien: Punkt 8.2 und 8.3)


Die Grundrisspläne mit Aufteilung und Beschriftung der Räume liegen vor.

Zusätzlich zu den üblichen Nebenräumen (Küche, WC, Büro- und/oder Gesprächsraum, Stauräume usw.) stehen pro Kind mind. 6 Quadratmeter Spielfläche mit genügend Tageslicht zur Verfügung.

Ruhe- und Rückzugsräume sind sichergestellt.

Die Kita ist als Spiel- und Lernumgebung gestaltet.

Die Ausstattung ist den Bedürfnissen angepasst, zweckdienlich und kindersicher.

Die Räume sind durch Kinder und Personal gestaltbar.

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5.3Aussenräume (Qualitätskriterien: Punkt 8.4)


Spielräume im Freien ums Haus sind vorhanden oder in unmittelbarer Nähe leicht erreichbar (Garten, Terrasse, öffentlicher Spielplatz).

Die Aussenräume lassen möglichst viele Aktivitäten der Kinder zu und stehen zur freien Gestaltung zur Verfügung (Sand, Wasser, Hartplatz, Sonne, Schatten).

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6Hygiene und Sicherheit (Qualitätskriterien: Punkt 9)


Der Betrieb wird in allen Tätigkeitsbereichen sauber gehalten und entspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene. Ein Hygienekonzept ist vorhanden.


Die gesetzlichen Bau- und Brandschutzbestimmungen werden erfüllt.


Die notwendigen Vorkehrungen zur Unfallverhütung wurden vorgenommen.


Es ist nachgewiesen, dass für jedes Kind die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen geregelt sind.


Für das Personal wurde eine Unfallversicherung bei der XXXXXXXXXXXXX abgeschlossen.

Die Kita hat eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der XXXXXXXXXXXX abgeschlossen.

Es besteht ein Plan über die Vorkehrungen bei Notfällen/Unfällen

Notfallarzt: XXXXXXXXXXXXX




Kommentar --




7Empfehlung







7.1Auflistung der Auflagen



Thematik
(Abschnittstitel)

Auflagenbeschreibung

Termin für die
Umsetzung


















7.2Begründung / kurze Zusammenfassung



Gemeinde,


Zuständige Aufsichtsperson:

Bericht geprüft im Vieraugenprinzip:



NAME

NAME

Gemeinderat bzw. beauftrage Stelle (§8 EGZGB)

Gemeinderat bzw. beauftrage Stelle (§8 EGZGB)


1 Information: Die Kontrollkästchen sind angekreuzt, wenn das Dokument vorhanden oder der Inhalt umgesetzt ist sowie die Anforderungen erfüllt sind.

Blanko-Formular: übernommen von der Stadt Luzern, Bereich Kinder Jugend Familie Seite 10






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