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Pressemitteilung der Juristischen Fakultät der Universität Rostock vom 09

Pressemitteilung der Juristischen Fakultät der Universität Rostock vom 09.06.1999


Rostocker Juristische Fakultät schaut mit Zuversicht in die Zukunft


Die gegenwärtige Diskussion um den Fortbestand der Juristischen Fakultät an der Universität Rostock hat folgenden Hintergrund:


Im März 1991 hat der Wissenschaftsrat (WR) seine `Empfehlungen zu Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft in den neuen LändernA abgegeben. Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe "Juristische Fakultäten" vorbereitet, welche die vier damals existierenden Fakultäten an den Universitäten in Ost-Berlin, Halle-Wittenberg, Jena und Leipzig sowie die Hochschule für Recht und Verwaltung in Potsdam-Babelsberg besucht, Gespräche mit Hochschullehrern, Assistenten und Studenten geführt und die für Forschung und Lehre bestehenden Einrichtungen besichtigt hat.


Zu jener Zeit waren sowohl in Rostock als auch in Greifswald bereits die Bemühungen zur Wiedergründung der juristischen Fakultäten angelaufen. Der WR hat den regionalen Bedarf für zunächst eine Neugründung einer juristischen Fakultät in M-V bejaht. Der Norden der ehemaligen DDR sei in dieser Hinsicht unterversorgt. Gleichzeitig hat der WR Bedenken gehabt, für das Land M-V mit einer Wohnbevölkerung von damals 1,964 Mio Einwohnern (Stand 31.12.1989) bereits in der ersten Ausbaustufe zwei juristische Fakultäten zu empfehlen. Dagegen spreche auch die finanzielle Lage des Landes. Es sollte vermieden werden, sofort zwei Fakultäten zu gründen, die nur unzureichende ausgestattet werden und ihren Auftrag in Forschung und Lehre nicht vollwertig erfüllen könnten. Damit wäre, so der WR, den Hochschulen, dem Land und den Studenten nicht gedient.


Der WR verlangte daher eine Entscheidung darüber, an welcher Universität in der ersten Phase des Hochschulaufbaus eine Juristische Fakultät errichtet werde. Da beide Fakultäten auf eine alte, durch die DDR unterbrochene Tradition und auf ein geeignetes Umfeld geisteswissenschaftlicher Fächer verweisen könnten, gebe es keine eindeutigen hochschulpolitischen Argumente für oder gegen einen Standort. Dies sei deshalb eine landespolitische Frage, und der WR bitte das Land, sie rasch zu entscheiden und konsequent umzusetzen.


Dies hat das Land auch getan, allerdings unter Abweichung vom Vorschlag des WR: wie wir alle wissen, hat die damalige Landesregierung sich dafür entschieden, beide Fakultäten aufzubauen. Bei diesem Neuaufbau hat das Land die vom WR zugleich empfohlenen Mindestgrößen eingehalten. Um Kompatibilität mit der juristischen Lehre an den Fakultäten in den alten Ländern zu erreichen, die dem Studenten eine qualifizierte Ausbildung zum "Volljuristen" ermöglicht und es ihm erlaubt, auch an andere Universitäten zu wechseln, hielt der WR eine Mindestgröße einer Fakultät für erforderlich, die das notwendige Spektrum unterschiedlicher Fachgebiete umfasse. Die Untergrenze hat er bei 14 Lehrstühlen gesehen, die sich verteilen auf


5 Professuren im Privatrecht,

5 Professuren im Öffentlichen Recht,

2 Professuren im Strafrecht und

2 Professuren aus den Grundlagenfächern Rechtssoziologie oder Rechtsphilosophie oder Rechtsgeschichte, die an einen der ersten drei Bereiche angebunden sein müssen.


Inklusive der Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht, die nach der Ausrichtung des derzeitigen Stelleninhabers dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, besteht die Fakultät derzeit aus


6 Professuren im Privatrecht, darunter eine mit dem Fach Rechtsgeschichte,

6 Professuren im Öffentlichen Recht und

3 Professuren im Strafrecht, darunter eine mit dem Fach Rechtsphilosophie.


Sie hat damit die Vorgaben des WR buchstabengetreu erfüllt, ja übererfüllt.


Der WR hat weiter verlangt, dass die Fakultäten angesichts der wachsenden Bedeutung des Europäischen Rechts verstärkt rechtsvergleichende Aspekte in Lehre und Forschung einbeziehen und eine Europäisierung aller Fächer anstreben.


Die Rostocker Fakultät hat einen klaren Schwerpunkt auf das Gebiet des internationalen Rechts gelegt. Zwei ihrer Lehrstühle sind u.a. den Fächern Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, zwei weitere dem Europarecht gewidmet, wobei unter den beiden zuletzt genannten eine Jean-Monnet-Stiftungsprofessur ist, die sich zweckgebunden überwiegend mit dem Europarecht befaßt. Auch diese Vorgabe des WR ist also ohne jegliche Abstriche erfüllt.


Für den Fall, dass über die Mindestgröße von 14 hinaus weitere Professorenstellen zur Verfügung stehen, sollten die Fakultäten nach der Empfehlung des WR Schwerpunkte setzen, z.B. im Wirtschaftsrecht oder in der Verwaltungswissenschaft.


Die Rostocker Fakultät hat neben dem bereits erwähnten Schwerpunkt im internationalen Recht weitere Forschungsschwerpunkte gesetzt, die weitgehend den an der Fakultät gegründeten Instituten entsprechen: im Umwelt- und Naturschutzrecht, institutionalisiert durch das Ostseeinstitut für See- und Umweltrecht, im Bereich der Kreditsicherheiten (Institut für Bankrecht und Bankwirtschaft) und im Bereich der anwaltsorientierten, reformierten Juristenausbildung (Institut für Anwaltsrecht). Ein künftiger Schwerpunkt wird das Kommunikationsrecht sein (Stiftungsprofessur).


Auch insoweit wurden die Vorgaben des WR erfüllt.


Seit 1991 hat das Land M-V dem WR jährlich über die Entwicklung der Fakultäten berichtet. Leider ist der Inhalt dieser Berichte der Fakultät nicht bekannt.


Zum 5. Mai rief Bildungsminister Prof. Kauffold die Rektoren der beiden Universitäten, die Dekane der Juristischen und der WiSo-Fakultät der Universität Rostock sowie den Dekan und den Prodekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald kurzfristig zu einem Gespräch nach Schwerin, um sie mit dem Entwurf des Votums des Ausbauausschusses des WR im Hinblick auf die Anmeldungen des Landes zum 29. Rahmenplan bekannt zu machen. Dieses Papier liegt der Fakultät leider nicht vor, die Beteiligten konnten es seinerzeit nur einsehen. Jedenfalls ging aus ihm hervor, dass der WR beabsichtigte, auf seiner Sitzung am 20./21. Mai die Empfehlung auszusprechen, die Betriebswirtschaft aus der Greifswalder Fakultät nach Rostock und im Gegenzuge - als Kompensation - die Rostocker Juristische Fakultät nach Greifswald zu verlagern. Der Minister sprach sich ebenso wie die Rektoren und die beteiligten Dekane eindeutig und entschlossen dafür aus, gemeinsam für den Erhalt beider Fakultäten in Rostock und Greiswald zu kämpfen. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Memorandum erstellte, in dem die Argumente für den Erhalt der Fakultäten in knapper aber vollständiger Form zusammengestellt wurden. Hiermit hoffte man den WR noch umzustimmen.


Leider war diesem Versuch kein vollständiger Erfolg beschieden. Es ist Herrn Minister Kauffold jedoch gelungen, den WR zu bewegen, seine Entscheidung noch einmal aufzuschieben bis zum Herbst diesen Jahres. Bis dahin haben das Land, seine beiden Universitäten und die beteiligten Fakultäten Gelegenheit, ihre Argumente zu erweitern und zu vertiefen, um den WR doch noch davon zu überzeugen, dass beide Standorte erhaltenswert sind.


Am 25. Mai fand daraufhin ein weiteres Gespräch beim Bildungsminister in Schwerin statt, bei dem das weitere Vorgehen abgesprochen und die Einsetzung einer achtköpfigen Kommission aus beiden Universitäten zur Ausarbeitung des neuen Memorandums vereinbart wurde. Diese Kommission, der für die Universität Rostock der Rektor, der Prorektor für Struktur- und Entwicklungsfragen sowie die Dekane der JUF und der WSF mit jeweils 3 bzw. 4 weiteren Kollegen angehören, wird in Kürze in Schwerin zusammenkommen, um Leitlinien für die künftige Argumentation zu erarbeiten.


Die Juristischen Fakultät der Universität Rostock ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, den WR umzustimmen.


Wie eingangs dargelegt, hat die Rostocker Fakultät die strukturellen Vorgaben des WR bis ins Detail erfüllt. Sie hat sich in den vergangenen acht Jahren in der Universität und der Region ein beträchtliches Ansehen erworben und ist aufgrund der vielfältigen bestehenden Verflechtungen nicht mehr wegzudenken. Ihre Verlagerung nach Greifswald würde dazu führen, dass ein Großteil der Studenten in die nahegelegenen Universitäten Kiel, Hamburg, Bremen und Berlin abwandern würden. Umgekehrt würde die Verlagerung der Greifswalder Fakultät nach Rostock dazu führen, dass der Nordosten Deutschlands hinsichtlich der Juristenausbildung völlig unterversorgt wäre. Aus dem Gebot gleicher oder zumindest vergleichbarer Ausbildungsbedingen für alle deutschen Jurastudenten folgt, dass den Studenten auch die Möglichkeit einer Ausbildung in der Region geboten werden muß. Niemand verlangt etwa von bayerischen Studenten, dass sie während des Studiums ihr geliebtes Bayernland verlassen (mag man das nun begrüßen oder nicht). Mit welchem Recht sollte dies von mecklenburgischen oder vorpommerschen Studenten verlangt werden können? Bei der Entscheidung über die zu erhaltenden Universitätsstandorte können nicht nur die Bevölkerungszahl und die Finanzen eine Rolle spielen; zu berücksichtigen ist auch, dass M-V ein Flächenstaat ist. Wenn die Ausbildung eines Mediziners oder eines Physikers ein Vielfaches von dem kostet, was für die Ausbildung eines Juristen zu bezahlen ist, dann muß es in einem auf Herstellung gleicher Lebensverhältnisse bedachten Gemeinwesen auch möglich sein, für die Juristenausbildung in einem bevölkerungsarmen Flächenstaat möglicherweise ein paar Mark oder Euro mehr zu zahlen als in reichen Ballungsgebieten wie Hamburg oder Nordrhein-Westphalen. Darüber hinaus darf auch nicht vergessen werden, dass in den neuen Bundesländern nach wie vor ein historisch bedingter erheblicher Nachholbedarf auf rechtswissenschaftlichem Gebiet besteht.


Vor allem aber ist die Juristische Fakultät davon überzeugt, dass es gelingen wird, neue, fakultäts- und universitätsübergreifende Akzente in Forschung und Lehre zu setzen, die den WR umstimmen werden. Hierbei geht es um zweierlei:


Zum einen sind neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den beiden juristischen Fakultäten zu entwickeln, um dem Einwand zu entgegen, jede Fakultät sei für sich allein genommen zu klein. Gemeinsam mit den Greifswalder Kollegen sind bereits Vorschläge für die Bildung von Schwerpunkten in Lehre und Forschung entwickelt worden, die jeder Fakultät die Entwicklung eines eigenes Profils ermöglichen, dergestalt, dass beide zusammen ein vollständiges Spektrum der juristischen Lehre und Forschung ergeben. Dies kann man ebenso gut an zwei Standorten tun, wie an einem. Denkbar ist darüber hinaus auch eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Grundstudiums, etwa gemeinsame Stellung von Hausarbeiten und Klausuren in den Übungen, Abhaltung gemeinsamer Seminare und ähnliches. Wir Professoren sind bereit, einzelne Veranstaltungen - ggf. in geblockter Form - auch an der jeweils anderen Fakultät abzuhalten, um so etwa fehlende Lehrkapazitäten auszugleichen.


Darüber hinaus ist die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Rostocker WSF erforderlich. Ob es einen gemeinsamen Bachelor/Master-Studiengang zum Wirtschaftsjuristen o.ä. geben wird, ist noch nicht entschieden. Wohl aber werden mehrere interdisziplinäre Aufbaustudiengänge für graduierte Juristen insbesondere aus den östlichen Staaten angeboten werden. Die Arbeiten an der Erstellung der entsprechenden curricula haben bereits begonnen.


Neu ist ferner die Idee einer fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Landeskultur und Umweltschutz. Über das Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht und den Wissenschaftsverbund Umwelt bestehen hier bereits vielfältige Beziehungen, die institutionalisiert und, soweit möglich, zu neuen Studiengängen ausgebaut werden sollen.


Nach alledem gibt es keinen plausiblen Grund, am Fortbestand der Juristischen Fakultät in Rostock zu zweifeln. Die beiden Juristischen Fakultäten des Landes werden gemeinsam an zwei Standorten insgesamt ein vielfältiges und vollständiges Angebot an Lehre und Forschung gewährleisten, dessen Überzeugungskraft sich letztlich auch der WR nicht wird verschließen können.



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