BEAMTENVERSORGUNG – ANSPRÜCHE ONLINE SELBST BERECHNEN BEAMTINNEN UND BEAMTE

BEAMTENVERSORGUNG – ANSPRÜCHE ONLINE SELBST BERECHNEN BEAMTINNEN UND BEAMTE






Beamtenversorgung – Ansprüche online selbst berechnen

Beamtenversorgung – Ansprüche online selbst berechnen


Beamtinnen und Beamte haben jetzt die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Beamtenversorgung selbst zu berechnen. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW bietet diesen Service unter www.beamtenversorgung.nrw.de an. Auch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg eröffnet unter www.lbv.bwl.de seinen Beamtinnen und Beamten diese Möglichkeit. Da das Beamtenversorgungsrecht bundeseinheitlich ist, ist dieser Service auch für hessische Beamtinnen und Beamte interessant.


Bevor mit der Berechnung begonnen wird, sollten die Interessierten unbedingt die Bedienungshinweise lesen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich zunächst eine Aufstellung der in Frage kommenden Daten zu machen (Studium, Wehr- oder Ersatzdienst, Zeiten als angestellte Lehrkraft, Beamtendienstzeiten). Nur wenn die in Frage kommenden Zeiten sorgfältig eingegeben werden, kann auch eine korrekte Berechnung der Pensionsansprüche erfolgen. Im Übrigen weisen die Programme auf Sinnfehler selbstständig hin.


Obwohl die Programme daneben auch viele Informationen und Hinweise zum Beamten- und Versorgungsrecht bieten, können sie selbstverständlich nicht die individuelle Rechtsberatung ersetzen. Beamtinnen und Beamte, die vor wichtigen Entscheidungen stehen, z.B. hinsichtlich einer vorzeitigen Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit oder der Inanspruchnahme von Altersteilzeit, sollten sich ggf. mit den Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern vor Ort oder der Landesrechtsstelle in Verbindung setzen. Hier können auch die Informationen aus der Landesrechtsstelle rund um die Beamtenversorgung angefordert werden. Dieser Service gilt allerdings nur für Mitglieder der GEW-Hessen. Darüber hinaus können von jeder Stelle nur Berechnungen auf Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage erstellt werden. Eine Auskunft über die Höhe der Beamtenversorgung in 10 Jahren oder später ist niemals abschließend möglich.


Die GEW Hessen fordert die Hessische Landesregierung auf, selbst einen entsprechenden Service für hessische Beamtinnen und Beamte anzubieten.


Annette Loycke, Landesrechtsstelle der GEW Hessen, Tel. 069-9712930





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