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LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH

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ANSUCHEN

um Einleitung des Anerkennungsverfahrens von Lehramtsausbildungen aus dem Bereich der Europäischen Union


Vor- und Zuname:

     

Geburtsdatum:

     

Wohnanschrift:

     

Telefonnummer:

     

E-Mail-Adresse

     



Ich ersuche um Gleichstellung meiner Lehramtsausbildung für berufsbildende Pflichtschulen:



a 4  ANSUCHEN UM EINLEITUNG DES ANERKENNUNGSVERFAHRENS VON usgestellt am:      

in (Staat/Ort):      


mit einem in Österreich gültigen

Lehramtszeugnis für Berufsschulen






Datum und Unterschrift:





Beilagen:

  1. Reisepass bzw. Personalausweis

  2. Lebenslauf

  3. Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder sonstige Dokumente, die die Namensänderung nachweisen

  4. Die in der EU/ im EWR-Raum/ in der Schweiz erworbenen Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, aus denen die Qualifikation für den Lehrberuf ersichtlich ist und die allfällig erforderliche zusätzliche Berufspraxis.

Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind zusätzlich mit einer Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/ einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.

  1. Dokumente, die Studiendauer und Umfang belegen (Diploma Supplement/ Anhang zum Diplom)

  2. falls vorhanden, Dokumente, die für die Ausübung der Berufstätigkeit in Österreich erforderlichen Sprachkenntnisse belegen.

  3. In der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz anerkannte Drittstaatsdiplome zusammen mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat

  4. falls vorhanden, Dokumente über die erworbene Berufspraxis, aus denen die berufliche Tätigkeit der antragstellenden Person eindeutig hervorgeht, oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen

  5. Bescheinigung darüber, dass die Ausübung des Berufs nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde und dass keine Vorstrafen vorliegen

  6. Zusätzlich bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung und Nachweis über den unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (auch für kroatische Staatsangehörige)

  7. Kopie des Einzahlungsbeleges der vorgeschriebenen Gebühr von
    für den Antrag € 47,30

für die Beilagen (Diplome, Bestätigungen, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.)
je Bogen € 3,90 (ein Bogen sind max. zwei DIN A4 Blätter

mit Vor- und Rückseite)
höchstens jedoch € 21,80 je Beilage










INFORMATIONSBLATT


Die Bewerbung um Aufnahme in den OÖ. Schuldienst kann erst nach positivem Abschluss des Anerkennungsverfahrens behandelt werden.


Das Ansuchen zum Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig.


Die Gebühren betragen:


für den Antrag € 47,30

für die Beilagen (Diplome, Bestätigungen, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.)
je Bogen € 3,90 (ein Bogen sind max. zwei DIN A4 Blätter

mit Vor- und Rückseite)
höchstens jedoch € 21,80 je Beilage


und sind auf das Konto der Bildungsdirektion für OÖ zu überweisen.


Für die Überweisung verwenden Sie bitte den IBANECODE AT200100000005390007 und den BICCODE BUNDATWW.


Das Einleitungsverfahren kann erst nach Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühr behandelt werden.


Sie werden daher ersucht, dem Ansuchen um Einleitung des Anerkennungsverfahrens unbedingt eine Kopie des Einzahlungsbeleges anzuschließen.


Um eine Entscheidung im Anerkennungsverfahren Ihrer Lehramtsausbildung treffen zu können, ist es notwendig die Unterschiede Ihrer Ausbildung und die vergleichbare Ausbildung in Österreich festzustellen um sich daraus ergebende Ergänzungsprüfungen vorschreiben zu können. Sie werden daher ersucht, eine beglaubigte Kopie Ihres Studiennachweises (Studienbuch) vorzulegen.


Über eventuell abzulegende Ergänzungsprüfungen erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt gesondert eine schriftliche Verständigung.


Von Dokumenten und Bestätigungen, welche nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind beglaubigte Kopien der von einem gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro vorgenommenen deutschen Übersetzungen vorzulegen.


Nach Erfüllung aller Voraussetzungen (positiv abgelegte Ergänzungsprüfungen) für eine Gleichstellung der Ausbildung wird die Anerkennung mittels Bescheid festgestellt. Für diesen Bescheid ist gemäß Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 BGBl. II Nr. 24/ 1983

i. d. g. F. Tarifpost 1 eine Gebühr von € 6,50 zu entrichten.


Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte:

Gertraud Mayrhofer

E-Mail: [email protected]

Tel.: 0732/7071 - 1261



Stand: 01.03.2021

http://www.bildung-ooe.gv.at

Parteienverkehr Montag bis Freitag 08.00 - 12.30 Uhr


ANSUCHEN UM VERSETZUNG PRAGMATISCH IL UNBEFRISTET PD UNBEFRISTET IL
ANSUCHENANTRAG ZUR DURCHFÜHRUNG EINES SCHULVERSUCHS ( BEI PRIVATSCHULEN HANDELT
ANTRAG GEM § 24A AWG 2002 FORMULAR 2 ANSUCHEN


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