FORTBILDUNGSKONZEPT VERSION 09052013 FORTBILDUNGSEBENEN 1 FORTBILDUNG KANN SCHULINTERNE

FORTBILDUNGSKONZEPT VERSION 09052013 FORTBILDUNGSEBENEN 1 FORTBILDUNG KANN SCHULINTERNE






Fortbildung

Fortbildungskonzept

Version: 09.05.2013


Fortbildungsebenen

  1. Fortbildung kann schulinterne Fortbildung, Fortbildung auf Bezirksebene oder Fortbildung auf Landesebene sein.

  2. Die schulinterne Fortbildung wird von einem Schulsprengel/ einer Schuldirektion geplant, durchgeführt und ausgewertet. Die schulinterne Fortbildung versteht sich als Fortbildung einer bestimmten Lerngemeinschaft von Lehrern und Lehrerinnen, die diese Lerngemein­schaft gemeinsam weiter qualifizieren soll. Die Schule legt bei der Planung fest, wie groß die Lerngemeinschaft ist (gesamtes Lehrerkollegium – stufenübergreifend oder stufen­spezifisch, vollständiger Klassenrat, eine bestimmte Fachgruppe usw.)

  3. Die Bezirksfortbildung wird von einem Schulverbund oder gemeinsam von allen/mehreren Schulen eines Bezirkes geplant, durchgeführt und ausgewertet. Die beteiligten Schulen bestimmen die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen. Die Pädagogischen Beratungszentren unterstützen die Schulverbünde und Schulen bei der Planung und Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen

  4. Die Landesfortbildung wird vom Bereich Innovation und Beratung, dem Inspektorat, der Fachstelle für Inklusion und Gesundheitsförderung, den Lehrerverbänden, dem Bereich Berufsbildung und dem Bereich Deutsche und Ladinische Musikschulen geplant, durch­geführt und ausgewertet. Sie wendet sich prinzipiell an Lehrpersonen aus allen Schulen. Der Landesplan der Fortbildung wird von den Fortbildungsträgern gemeinsam erstellt und nimmt auch die Angebote weiterer externer Anbieter (Ämter der Landesverwaltung, Universitäten, Gewerkschaften usw.) auf.

  5. Die Angebote der schulinternen Fortbildung, der Fortbildung auf Bezirks- und Landesebene umfassen auch Angebote für die die Mitarbeiter/innen für Integration und die Sozialpäda­goginnen und Sozialpädagogen.

  6. Das vorliegende Konzept umfasst nicht die Fortbildung der Schulführungskräfte.

  7. Das vorliegende Konzept umfasst nicht die Fortbildung für die pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten.

Inhaltliche Schwerpunkte und Veranstaltungsformen

  1. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung auf Schulebene sind:

  1. Wirksame Formen der Fortbildung auf Schulebene sind insbesonders:

  1. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung auf Bezirksebene sind:

  1. Wirksame Formen der Fortbildung auf Bezirksebene sind insbesonders:

  1. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung auf Landesebene sind:

Die Angebote zur Qualifizierung von Lehrpersonen zu Experten und Expertinnen in einem bestimmten Wirkungsbereich oder Angebote für Beauftragte der Schule richten sich an die einzelnen Schulen. Die Anmeldung der Teilnehmenden erfolgt durch die Schulen.

Die Angebote zu den Fächern, Fachbereichen und fächerübergreifenden Themen, zur Persön­lichkeitsbildung und zur Ergänzung der Ausbildung richten sich an die einzelnen Lehrer und Lehrerinnen. Die Anmeldung erfolgt auf Antrag der einzelnen Lehrpersonen über die Schule.

  1. Wirksame Formen der Fortbildung auf Landesebene sind insbesonders:

  1. Die Lehrerverbände sorgen für Angebote auf Landesebene zu

  1. Der Samstag wird vermehrt für Fortbildungsveranstaltungen genutzt.

Vernetzungen

  1. Die Landesfortbildung greift neben den eigenen Schwerpunktsetzungen Themen auf, die von den Bezirken und/oder Schulen als vorrangige Themen genannt werden und die auf Bezirksebene aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, Austausch schaffen) nicht bewältigt werden können.

  2. Die Bezirksfortbildung greift neben den eigenen Schwerpunktsetzungen Themen auf, die von den Schulen als vordergründige Themen genannt werden und die auf Schulebene aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, Austausch schaffen) nicht bewältigt werden können.

  3. Die Bezirksfortbildung greift Themen aus der Landesfortbildung auf und vertieft diese und führt sie weiter.

  4. Die Planung der Angebote zu den Fächern, Fachbereichen und fächerübergreifenden Themen auf Landessebene wird mit den Bezirken auch dadurch vernetzt, dass soweit als möglich jeder Bezirk in den Kern- und Planungsgruppen durch Personen vertreten ist, die auch in der Planung der Bezirksfortbildung Verantwortung tragen.

  5. Der Bereich Innovation und Beratung gibt Angebote an die Bezirke weiter. Diese Angebote werden vom Bereich Innovation und Beratung finanziert. Die Organisation erfolgt durch den Bezirk. Im Landesplan kann auf die Angebote verwiesen werden.

  6. Die Bezirke geben Fortbildungswünsche, die sie nicht selbst bewältigen können, an den Bereich Innovation und Beratung weiter.

Organisationsinstrumente

  1. Die Koordinierungsgruppe bestehend aus Schulführungskräften, Bezirkskoordinatoren oder Bezirkskoordinatorinnen, PBZ-Leitungen, Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Innovation und Beratung und aus der Fachstelle für Inklusion und Gesundheitsförderung, Inspektoren/ Inspektorinnen und Vertreter/innen der Lehrerverbände

Die Koordinierungsgruppe wird als Planungsgruppe zunächst für 3 Jahre institutionalisiert. Die Leitung übernimmt der Direktor des Bereichs Innovation und Beratung; die Ernennung erfolgt durch den Schulamtsleiter.

  1. Der Bereich Innovation und Beratung prüft die Angebote der Landesfortbildung auf ihre Übereinstimmung mit den Richtlinien und Qualitätskriterien, hält Rücksprache mit den Anbietern und schlägt die Aufnahme in den Landesfortbildungsplan vor. Die Genehmigung des Landesfortbildungsplans erfolgt durch den Schulamtsleiter.

  2. Das neue Kursverwaltungsprogramm wird so konzipiert, dass es alle Angebote – Schulen, Bezirke, Bereich Innovation und Beratung, Schulamt, Lehrerverbände, Bereich Berufs­bildung und Bereich Deutsche und Ladinische Musikschulen; Kindergarten, Grund-, Mittel-, Ober-, Berufs- und Musikschule – aufnehmen kann und dass die Lehrpersonen eine einheit­liche Anmeldeform vorfinden. Es ist internetbasiert, so dass auch die Lehrerverbände damit arbeiten können und Lehrpersonen auch von ihrem persönlichen Computer aus Angebote auswählen und sich dazu anmelden könnten. Die Anmeldung wird automatisch an die vorgesetzte Führungskraft weitergeleitet. Die Schulführungskraft soll dabei eine Übersicht erhalten, zu welchen Angeboten sich die betreffende Lehrperson bereits angemeldet hat. Nach Genehmigung der Teilnahme wird die Anmeldung automatisch an den Anbieter der Veranstaltung weitergeleitet und von diesem weiter bearbeitet. Die Zulassung zu den Veranstaltungen, die Übermittlung von Kursunterlagen, die Kursbestätigung usw. werden digital über das Kursverwaltungsprogramm weitergegeben.

Qualitätskriterien der Fortbildung – Leitsätze

  1. Nachhaltige Wirksamkeit von Fortbildung wird erreicht durch die Verknüpfung von Aus­bildung, Fortbildung, Beratung und praxisorientierter Begleitung.

  2. Die Arbeit an Haltungen und Einstellungen stärkt die pädagogischen Fachkräfte und Lehr­personen in ihrer Professionalität und schärft ihren Blick für die eigenen Ressourcen.

  3. Das Lernen von Pädagogischen Fachkräften und Lehrpersonen findet in professionellen Lern­gemeinschaften einen angemessenen Rahmen, der den Anspruch von Kooperation und Vernetzung im pädagogischen Handeln Rechnung trägt.

  4. Die Angebote richten sich an Gruppen mit unterschiedlichen berufsbiographischen Hinter­gründen und an pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen mit Spezialisierungen.

  5. Die verschiedenen Ebenen der Fortbildung müssen in Planung und Durchführung vernetzt werden, wenn Fortbildung als Steuerungs- und Entwicklungsinstrument greifen soll.

Evaluation der Fortbildung

  1. Die Arbeitsgruppe, welche die Richtlinien und Qualitätskriterien ausarbeitet, erstellt ein Konzept für die Evaluation der Fortbildung auf allen Ebenen und sorgt für die Umsetzung. Alle Veranstaltungen werden durch das Kursverwaltungsprogramm statistisch erfasst. Für die Evaluation der einzelnen Veranstaltungen ist der jeweilige Anbieter zuständig. Für die Evaluation bei übergreifenden Fragestellungen legt die Arbeitsgruppe Inhalt, Verfahren, Zeitrahmen und Ausführende fest. Im Mittelpunkt der Evaluationen steht die Wirksamkeit der Fortbildung, d.h. die Frage, ob die Fortbildung die teilnehmenden Lehrpersonen in die Lage versetzt die erworbenen Qualifikationen in ihrem Arbeitsfeld adäquat und erfolgreich umzusetzen und ob die Fortbildung einen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwicklung leistet.

  2. Lehrer und Lehrerinnen dokumentieren und reflektieren ihre Fortbildungstätigkeit mittels eines Fortbildungsportfolios.

Umsetzung

  1. Die Umsetzung des Fortbildungskonzeptes erfolgt schrittweise, vor allem entsprechend der Bedürfnisse der Schulen in den einzelnen Bezirken und unter Berücksichtigung der perso­nellen und finanziellen Ressourcen. Dabei werden auch die Unterschiede zwischen Unter­stufe und Oberstufe berücksichtigt.

  2. Die Weitergabe von Angeboten des Bereichs Innovation und Beratung an die Bezirke gilt vorerst für Vinschgau, Pustertal, Burggrafenamt, Bozen/Unterstufe, und Überetsch/ Unterland und. Die entsprechenden Angebote für Eisacktal/Wipptal und Bozen/Oberstufe bleiben vorerst im Landesplan der Fortbildung.

  3. Zunächst werden Fortbildung auf Schulebene, Bezirksebene und Landesebene miteinander vernetzt. Die Koordinierung zwischen den Bezirken erfolgt – wenn gewünscht und not­wendig – zu einem späteren Zeitpunkt.

  4. Das Modell ist offen, so dass sich bei Bedarf die Berufsbildung einbringen kann.

  5. Wo Interesse besteht und es entsprechende Absprachen gibt, werden Angebote für den Kinder­garten und die Berufsbildung in die Bezirksfortbildung aufgenommen.

  6. Mit dem Fortbildungsportfolio wird bei den Berufseinsteigern und Berufseinsteigerinnen begonnen.





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