VDA-Struktur
Komponentenlastenheft
Modul I
Übergreifende Anforderungen zum Komponentenlastenheft
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<Nummer>
Version 1.0
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Inhaltsverzeichnis
0 Änderungshistorie 3
1 Vorwort 4
2 Allgemeine Projektvorgaben 5
2.1 Zielsetzung 5
2.2 Organisation 5
2.3 Unterlieferantenmanagement 5
2.4 Produktionsprozess- und Produktfreigabe 5
2.5 Pflichtenheft 6
2.6 Variantenmanagement 6
2.7 Erprobungsmanagement 6
2.8 Änderungsmanagement 6
2.9 Allgemeiner Entwicklungs- und Lieferumfang 6
2.10 Inhaltliche Ergänzungen 6
3 Terminplanung im Projekt 7
4 Berichtswesen und Dokumentation 8
4.1 Informationsaustausch 8
4.2 Dokumentations- und Archivierungspflichten 8
4.3 Priorität und Aktualität von Dokumenten 8
4.4 Änderungsdokumentation und Teilelebenslauf 8
4.5 Fahrzeugdokumentation 8
4.6 Rückverfolgbarkeit 8
4.7 Kennzeichnung von Teilen 9
4.8 Inhaltliche Ergänzungen 9
5 Qualitätsanforderungen an die Produktgestaltung 10
5.1 Qualitätsbeitrag 10
5.2 Qualitätsmanagementsystem 10
5.3 Präventive QM-Methoden und Risikoabsicherung 10
5.4 Reifegradabsicherung in der Lieferkette 10
5.5 Requalifikation 10
5.6 Reklamationsbearbeitung 10
5.7 Fehlermanagement 11
5.8 Inhaltliche Ergänzungen 11
6 Geheimhaltung 12
7 Produktdatenmanagement 13
7.1 CAx und EDM-Lieferantenintegration 13
7.1.1 Qualifikation der Lieferanten 13
7.1.2 Datenaustauschvereinbarung 13
7.2 CAD-Anforderungen 13
7.3 DMU-Anforderungen 13
7.4 Stückliste und Dokumentationsmethode 13
7.5 Referenzpunktsystem und Funktionsmaße 14
7.6 Anforderungen an die Zeichnungserstellung 14
7.7 Inhaltliche Ergänzungen 14
8 Umweltverträglichkeit 15
8.1 Recyclingkonzept 15
8.2 Umwelteigenschaften der Werkstoffe 15
8.3 Demontagekonzept 15
8.4 Inhaltliche Ergänzungen 15
9 Werkstoffspezifikation und Oberflächen 16
9.1 Werkstoffgebote und –verbote 16
9.2 Allgemeine Werkstoffanforderungen 16
9.3 Anforderungen an die Witterungsbeständigkeit 16
9.4 Anforderungen an elektrische Bauteile 16
9.5 Oberflächenschutz, Oberflächen, Kanten 16
9.6 Korrosionsschutz 16
10 Logistik-Anforderungen 17
11 Kundendienst- und Serviceanforderungen 18
12 Anforderungen an Versuchs- und Prototypenwerkzeuge 19
13 Norm- und Wiederholteile 20
14 Inhaltliche Ergänzungen zu Modul I 21
15 Definitionen, Begriffe, Abkürzungen 22
16 Mitgeltende Unterlagen 23
Änderungsdokumentation des Komponentenlastenheft Lebenslaufes |
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Genehmigt durch |
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OEM |
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Bearbeitungshinweis (in der endgültigen Fassung löschen)
Dieses Kapitel ist ein informativ einleitendes Element, das bestimmte Informationen oder Kommentare über den Zweck des Lastenheftes gibt ( z. B, dass das Lastenheft Leistungen, Anforderungen, Prüf- und Erprobungsbedingungen, die das zu entwickelnde Produkt erfüllen muss, beschreibt). Das Vorwort darf keine technischen oder funktionalen Anforderungen, Bilder oder Tabellen enthalten.
Regeln zum Umgang mit der VDA Struktur Komponentenlastenheft
1. Struktur: Die Ebene 1 und Ebene 2 der VDA-Struktur Komponentenlastenheft muss erhalten bleiben und darf nicht verändert werden.
2. Erweiterung der
Struktur: Werden in der Umsetzung der VDA-Struktur Ergänzungen
auf der Ebene 1 notwendig, so sind diese als jeweils letztes
inhaltliches Kapitel von Modul I oder Modul II einzufügen (siehe
Modul I, Kapitel 12; Modul II, Kapitel Error: Reference source not found).
Erweiterungen
auf der Ebene 2 der VDA-Struktur sind an das Ende einer jeweiligen
Unterkapitelstruktur zu stellen (siehe z. B. Modul I,
Kapitel 2.6).
3. Nicht verwendete
Überschriften dürfen auf der Ebene 1 und 2 der Module I
und II nicht gelöscht werden, um insbesondere die Transparenz
und Übersichtlichkeit der Inhalte der Komponentenlastenhefte zu
gewährleisten. Stattdessen sind diese Kapitel mit dem Hinweis
„für diese Komponente nicht relevant“ zu
kennzeichnen.
Bei Verweis auf ein externes Dokument, muss
dieser dort eingetragen sein.
4. Inhalte auf Ebene 3 sind bevorzugt zu verwenden und haben den Charakter einer Empfehlung. Werden Kapitel auf der Ebene 3 nicht verwendet, so dürfen diese gelöscht oder umbenannt werden.
Dieses Dokument basiert auf der VDA-Struktur Komponentenlastenheft. Diese besteht aus übergreifenden Anforderungen zum Komponentenlastenheft (Modul I) und dem Komponentenlastenheft für Mechanik- und E/E-Komponenten (Modul II). Nähere Informationen dazu siehe www.vda-qmc.de.
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In diesem Kapitel sollen die übergeordneten Ziele definiert werden (Entwicklung, Produktion, usw.). Die darüber hinausgehenden komponentenspezifischen Ziele sind in Modul II zu definieren.
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In diesem Kapitel sollen die grundsätzlichen projektweiten organisatorischen Rahmenbedingungen definiert werden (z. B. Gremien, Regelprozesse, Projektmanagementplan).
Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Projektsteuerung sowie auch das Festlegen entwicklungsbegleitender Reviews und Angaben zum Risikomanagement.
Ferner sollen in diesem Kapitel Standards (Mindestinhalte, Schnittstelleneigenschaften oder zu verwendende Tools, formale Gestaltung) zur Dokumentation wiederkehrender Ereignisse entlang des Projektverlaufes definiert werden (z. B. Besprechungsprotokolle, Status- bzw. Fortschrittsberichte, -Reviews, Projektabschluss-Dokumentation).
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An dieser Stelle können Festlegungen hinsichtlich der vom Auftragnehmer einzubindenden Unterlieferanten gemacht werden (z. B. Mitteilungspflicht über Einbindung von Sublieferanten, Anforderungen des Auftraggebers an Verträge zwischen den Auftragnehmern, Terminverantwortungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Datenformate, Dokumentation).
Anforderungen an den Auftragnehmer bzw. Unterlieferanten können sich dabei u. a. auf die Projektstruktur, Kapazitätsanforderungen, Kommunikations- und Auditierungspflichten (Qualifikationsnachweis) beziehen.
Ferner können an dieser Stelle Festlegungen getroffen werden, die sich auf die definierten Pflichten des Auftragnehmers aus dem Kapitel „Verantwortlichkeiten“ ergeben (z. B. bei Teilumfängen der Komponente, die vom Unterlieferanten entwickelt und produziert werden sollen).
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In diesem Kapitel sollten die relevanten Prozesse zur Abnahme von Komponenten, Systemen beziehungsweise Mustern beschrieben werden. Dabei sollen die Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers differenziert beschrieben werden. Sofern vorhanden, sollte auf bestehende Wareneingangs-Bedingungen des Auftraggebers referenziert werden.
Weiterhin sollen hier die für den Auftragnehmer relevanten Rechte und Pflichten der Prüf- und Freigabeprozesse beschrieben werden.
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In diesem Kapitel soll vereinbart werden, wie und mit welchen Inhalten der Auftragnehmer ein Pflichtenheft zu erstellen hat. Zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere hinsichtlich Haltbarkeit und Beschaffenheit, muss der Auftragnehmer im Pflichtenheft schriftlich Stellung nehmen.
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In diesem Kapitel sollen allgemeine Anforderungen an das Variantenmanagement definiert werden. Ferner soll hier festgehalten werden, wie mit zusätzlichen Varianten umgegangen wird, bzw. wie und in welchen Systemen Varianten zu dokumentieren sind.
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In diesem Kapitel sollen allgemeine Anforderungen und Festlegungen an Erprobungen definiert werden (z. B. Erprobungsplanung, -dokumentation, usw.)
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In diesem Kapitel sollen Kriterien und Abläufe festgelegt werden, wie kosten-, gewichts- und terminrelevante Änderungen während der Entwicklungszeit abzustimmen, zu genehmigen und zu dokumentieren sind.
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In diesem Kapitel sollen alle allgemeinen Anforderungen an den Entwicklungs- und Lieferumfang definiert werden. Dazu gehören alle dazu notwendigen Leistungen zur Erfüllung der Anforderungen.
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Falls die vorgegebene Inhaltsstruktur nicht ausreicht, um alle Anforderungen auf der Ebene 2 zu dem übergeordneten Thema auf der Ebene 1 einzuordnen, können die Anforderungen in diesem Kapitel eingeordnet werden.
Wenn dieses Kapitel nicht benötigt wird, sollten Sie es löschen!
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Definition und Kommunikation projektspezifischer Termine, die für den Auftragnehmer und Auftraggeber bei der Entwicklung und ggf. Serienfertigung der Komponente von Bedeutung sind (zum Teil sind die Termine ihrerseits aus übergeordneten Plänen abgeleitet (Modellpolitik).
Ferner soll eine Definition projektspezifischer Meilensteine bzw. Produktreifegradstufen erfolgen, die entlang des Projektverlaufs vom Auftragnehmer zu beachten sind. Bei der Definition der Produktreifegradstufen ist nach Möglichkeit auf vorhandene Standards Bezug zu referenzieren.
Außerdem können Metriken zur Projektverfolgung aufgeführt werden, mit denen der Auftraggeber den Projektfortschritt kontrolliert. Typische Metriken sind z. B. Meilensteintrendanalyse, Aufwandsverfolgung oder Fehlerverfolgung. Die für die Metriken vom Auftragnehmer zu übermittelnden Daten, sowie die Intervalle der Datenübermittlung werden hier festgelegt.
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In diesem Kapitel sollen wechselseitige Informationspflichten sowie projektweite Standard-Dokumentationen definiert werden (z. B. Sitzungs-Protokolle, Dokumentation von Erprobungen, technischen (Zwischen-) und Statusberichte, Workreports, „To-Do-Listen“, FMEA-Berichte, FTA-Berichte).
Neben formalen Vorgaben soll insbesondere auf die prinzipiellen Verantwortlichkeiten beziehungsweise Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers und Auftraggebers am Berichtswesen entlang des Entwicklungsablaufes hingewiesen werden.
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Die Festlegung projektweiter Aufbewahrungs- und Archivierungsfristen soll unter Berücksichtigung vorhandener Herstellerübergreifender Standards erfolgen (z. B. VDA Band 1). Neben der Definition von Kriterien und Prozessen zur Archivierung sollen auch die vom Auftragnehmer geforderten DV-Systeme festgelegt werden.
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Es sollen geeignete Regeln definiert werden, wie im Falle von Widersprüchen (z. B. im KLH-Modul II) durch den Auftragnehmer und Auftraggeber reagiert werden muss.
Ergänzend sollen in diesem Kapitel Prioritäts- und Aktualitätsregeln für unterschiedliche Dokumente definiert werden.
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In diesem Kapitel definiert der Auftraggeber die Daten sowie deren Erhebungsform, die im Rahmen einer Änderungsdokumentation durch den Auftragnehmer entlang des Entwicklungs- und ggf. Produktionsprozesses (z. B. Einträge in einem Projekthandbuch) bereit zu stellen sind.
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In diesem Kapitel sollen alle Teile aufgelistet werden, für die spezielle Dokumentationspflichten aufgrund von Sicherheits- oder Zertifizierungsrelevanz bestehen (siehe auch VDA Band 1 - Festlegung von Dokumenten mit besonderer Archivierung). Die Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers sowie die zu nutzenden DV-Systeme sind ebenfalls festzulegen.
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Hier soll eine komponentenspezifische Festlegung von Prozessen, Verfahren und DV-Systeme erfolgen, mit denen die Rückverfolgbarkeit (z. B. Charge der Bauteile) sichergestellt werden wird.
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In diesem Kapitel sollen die Auftraggeberanforderungen an diverse Kennzeichnungsarten (z. B. für Serien- und Originalteile, Versuchs- und Prototypenteile) festgelegt werden.
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Falls die vorgegebene Inhaltsstruktur nicht ausreicht, um alle Anforderungen auf der Ebene 2 zu dem übergeordneten Thema auf der Ebene 1 einzuordnen, können die Anforderungen in diesem Kapitel eingeordnet werden.
Wenn dieses Kapitel nicht benötigt wird, sollten Sie es löschen!
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In diesem Kapitel sollen allgemeine Anforderungen an den Auftragnehmer bezüglich dessen Qualitätssicherung (Werke, Projekt) definiert werden (z. B. Qualitätsprüfung bei Prototyp-, Vorserien- und Serienbauteilen).
Hier müssen auch die OEM-spezifischen Q-Richtlinien angegeben werden.
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Die Anforderungen an das QM-System des Auftragnehmers (inklusive Schnittstellen zu Auftraggeber und Unterlieferanten) sollen hier definiert werden; nach Möglichkeit Verweis auf bestehende Normen und Standards (z. B. ISO/TS 16949).
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Hier sollen vom Auftraggeber grundsätzliche Maßnahmen zur Konzept-, Produkt- und Prozessabsicherung eingefordert werden (z. B. Quality Function Deployment, FMEA, System-, Konstruktions- oder Prozess-FMEA, Reviews), die für alle Vergaben innerhalb eines Projektes Gültigkeit besitzen.
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In diesem Kapitel soll definiert werden, welche qualitätsrelevanten Prozesse zur Reifegradabsicherung in der Lieferantenkette beim Auftragnehmer zu dokumentieren und abzusichern sind.
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Der Auftragnehmer soll grundsätzlich zur Requalifikationsprüfung (RQP) in der Serienproduktion verpflichtet werden. Die Ziele, Inhalte, Prozesse und Zyklen der RQP sind an dieser Stelle verbindlich durch den Auftraggeber zu definieren.
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In diesem Kapitel können die Anforderungen an den Auftragnehmer definiert werden, wie im Rahmen der Reklamationsbearbeitung mit Abstellmaßnahmen und nachgelagerte Wirksamkeitsüberprüfung umzugehen ist.
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Anforderungen an das Fehlermanagement des Auftragnehmers und Auftraggebers können an dieser Stelle definiert werden (Fehlerdokumentation, -analyse, -abstellmaßnahmen, Wirksamkeitsprüfung, usw.).
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Falls die vorgegebene Inhaltsstruktur nicht ausreicht, um alle Anforderungen auf der Ebene 2 zu dem übergeordneten Thema auf der Ebene 1 einzuordnen, können die Anforderungen in diesem Kapitel eingeordnet werden.
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In diesem Kapitel können seitens des Auftraggebers allgemeine Rechte und Pflichten für den Auftraggeber und Auftragnehmer zur Geheimhaltung, Weiterverwendung, Auswertung, usw. der im Komponentenlastenheft enthaltenen Informationen definiert werden.
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In diesem Unterkapitel sollen die Qualifikationsanforderungen an den Auftragnehmer bzw. Unterlieferanten beziehungsweise deren Mitarbeiter hinsichtlich CAx- und EDM aufgeführt werden. Sofern vorhanden, sollte auf Schulungsangebote seitens des Auftraggebers verwiesen werden.
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In diesem Kapitel sollen die Forderungen nach digitaler Absicherung der Entwicklung sowie bezüglich Mindeststandards hinsichtlich der Datenaustauschformate (z. B. CATIA V.x, PRO ENGINEER V.x, 3D-CAD-Daten) definiert werden.
Die Minimalanforderungen bezüglich des elektronischen Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollten neben dem Verweis auf notwendige Formulare auch die differenzierte Ausgestaltung von geometrischen Beschreibungen, CAD-Datensätzen und Datentransfers (z. B. DFÜ-Standards, Online-Zugriff auf Engineering-Portale) definieren.
Sofern vorhanden, soll auf bestehende herstellerübergreifende Standards verwiesen werden (z. B. VDA Band 4.2).
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Beschreiben Sie die komponentenspezifischen 3D-CAD-Daten, die vom Auftragnehmer und Auftraggeber zur Verfügung zu stellen sind (z. B. Schnitte, Ansichten).
Die Pflichten des Auftragnehmers bei Datenbereinigung oder -prüfung, geometrischen Beschreibungen, der CAD-Datenqualität und DMU-Anforderungen sollen hier ebenfalls dokumentiert werden.
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In diesem Kapitel sollen die allgemeinen Anforderungen des Auftraggebers an den Digital Mock Up (DMU) formuliert werden (ggf. Verweis auf bestehende Vorschriften, Regelwerke, usw.).
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Definition inhaltlicher sowie formaler Anforderungen an die vom Auftragnehmer zu führende Stückliste (sofern Verantwortung zur Führung der Stückliste bei Auftragnehmer liegt).
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Festlegung der notwendigen Nomenklatur sowie der wichtigsten Anforderungen an das vom Auftragnehmer zu führende Referenzpunktsystem.
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Definition der Anforderungen an Inhalt und Form der Zeichnungen. Hier sind insbesondere Verweise auf die jeweils gültigen Regelwerke der Auftraggeber hinsichtlich Zeichnungserstellung einzutragen.
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Falls die vorgegebene Inhaltsstruktur nicht ausreicht, um alle Anforderungen auf der Ebene 2 zu dem übergeordneten Thema auf der Ebene 1 einzuordnen, können die Anforderungen in diesem Kapitel eingeordnet werden.
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Dieses Kapitel legt die generellen projektweiten Anforderungen an das Recycling- und Reparaturkonzept bei der Entwicklung einer Komponente fest. Nach Möglichkeit soll auch in diesem Kapitel auf bestehende Gesetze und Normen (Herstellerübergreifend) verwiesen werden (z. B. VDA Band 31, VDA 260 (Kennzeichnung der Werkstoffe), Richtlinie 2000/53 EG (Altautorichtlinie) und 761/2001/EG(EMAS)).
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In diesem Kapitel sollen die komponentenübergreifenden Anforderungen hinsichtlich zulässiger, verbotener (z. B. gesundheitsschädliche Stoffe) Materialien- und Werkstoffe (z. B. bleifreies Löten).
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Das Demontagekonzept beschreibt die Anforderungen an den Auftragnehmer bezüglich einer einfachen, sortenreinen Demontage der Komponente sowie deren Zugänglichkeit im verbauten Zustand.
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Falls die vorgegebene Inhaltsstruktur nicht ausreicht, um alle Anforderungen auf der Ebene 2 zu dem übergeordneten Thema auf der Ebene 1 einzuordnen, können die Anforderungen in diesem Kapitel eingeordnet werden.
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In diesem Kapitel sollen die komponentenübergreifenden Anforderungen an zu verwendende Werkstoffe bzw. nicht zu verwendende Werkstoffe definiert werden. Dies sind projektweite Vorgaben bezüglich vorgeschriebener Materialien- und Werkstoffe beziehungsweise deren Kombination.
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In diesem Kapitel sollen die übergreifenden Anforderungen an die Werkstoffe selbst, die Festlegung der Werkstoffe, Umfang der Werkstofffestlegung sowie Festlegungen zu Werkstoffangaben usw. festgelegt werden.
Zu den allgemeinen Werkstoffanforderungen gehören auch Anforderungen an die Entflammbarkeit von Werkstoffen, ihrer Verträglichkeit, Emissionsverhalten, usw.
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In diesem Kapitel sollen die allgemeinen Anforderungen an die Witterungsbeständigkeit von Werkstoffen und den Nachweis dieser festgelegt werden.
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Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an Werkstoffe sollen in diesem Kapitel speziell die Werkstoffanforderungen für elektrische und elektronische Bauteile und Komponenten definiert werden.
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In diesem Kapitel sollen die allgemeinen Anforderungen und Regelungen zum Oberflächenschutz und der Beschaffenheit von Oberflächen und Kanten festgelegt werden.
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In diesem Kapitel sollen die übergreifenden Anforderungen des Auftraggebers an den Korrosionsschutz beschrieben werden.
Hierzu gehören Durchrostungsanforderungen bzw. –garantien insbesondere im Fahrwerksbereich und an der Karosserie sowie Anforderungen hinsichtlich Kontaktkorrosion, Oberflächenkorrosion, Spaltkorrosion, Hohlraum- ,Spannungs- und Filiformkorrosion, usw.
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In diesem Kapitel kann der Auftraggeber Festlegungen zum Logistik-Konzept machen, die für alle Komponenten eines Projektes gelten. Hierzu gehören z. B. übergreifende Anforderungen an die Belieferung einzelner Produktionsstandorte oder Standards hinsichtlich Verpackung, Ladungsträgern, usw. Sofern vorhanden, soll auf weitere Standards des Auftraggebers verwiesen werden.
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In diesem Kapitel sollen Anforderungen an die Ersatzteildokumentationen, wie Ersatzteilkataloge, Ersatzverschleißlisten, Zeichnungen, isometrische Ersatzteildarstellungen in elektronischer Form, usw., die der Auftraggeber vom Auftragnehmer benötigt festgelegt werden. Der Bereitstellungszeitpunkt vor Serienbeginn ist anzugeben.
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In diesem Kapitel sollen die allgemeinen Anforderungen an den Umgang mit Versuchs- und Prototypenwerkzeugen definiert werden (Beauftragung, Entwicklung, Herstellung von Versuchsteilen aus Prototypenwerkzeugen, Kosten, Entsorgung, usw.).
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Hier sollen auftraggeberspezifische Anforderungen hinsichtlich Verbauquote und Verwendung von Norm-, Wiederhol- und Gleichteilen definiert werden. Dabei ist zu beachten, dass dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen bezüglich der Norm- und Wiederhol- und Gleichteile zur Verfügung gestellt werden.
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Falls die vorgegebene Inhaltsstruktur nicht ausreicht, um alle Anforderungen auf der Ebene 1 einzuordnen, können die Anforderungen in diesem Kapitel eingeordnet werden.
Wenn dieses Kapitel nicht benötigt wird, sollten Sie es löschen!
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Das Abkürzungsverzeichnis soll um ein standardisiertes Glossar ergänzt werden, in dem die wichtigsten Begriffe, die innerhalb des Lastenheftes verwendet werden, einheitlich definiert sind. Dabei sollten für die gleichen Sachverhalte die gleichen Begriffe aus den anderen VDA-Bänden verwendet werden.
CAx |
Computer Aided (x = Platzhalter) |
CPM |
Critical Parts Management |
DFÜ |
Datenfernübertragung |
DMU |
Digital Mock-Up |
DV |
Datenverarbeitung |
EDM |
Engineering Data Management |
E/E-Komponente |
Elektrik-/Elektronikkomponente |
EMAS |
Environmental Management and Auditing Scheme |
FMEA |
Failure Mode and Effects Analysis |
FTA |
Fault Tree Analysis |
IP |
Ingress Protection |
ISO |
International Organization for Standardization |
KLH-Modul I |
Komponentenlastenheft Modul I – Übergreifende Anforderungen zum Komponentenlastenheft |
KLH-Modul II |
Komponentenlastenheft Modul II – Komponentenlastenheft für Mechanik- und E/E-Komponenten |
MMI |
Multi-Media-Interface |
OEM |
Original Equipment Manufacturer |
QM |
Qualitätsmanagement |
RQP |
Requalifikationsprüfung |
SW |
Software |
TS |
Technische Spezifikation |
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Als mitgeltende Unterlagen werden in diesem Zusammenhang ausschließlich die im Lastenheft zitierten Dokumente verstanden.
Die mitgeltenden Unterlagen (Gesetze, Normen, auftraggeberspezifische Regelwerke, usw.) auf die im Text des Lastenheftes verwiesen wird, sollten nach Dokumentenarten differenziert aufgeführt werden.
Darüber hinaus ist eine Bezugsquelle (alternativ: Ansprechpartner) der Informationen für den Auftragnehmer zu benennen.
Es gelten die am Ausgabedatum des KLH gültigen mitgeltenden Unterlagen.
Wird auf Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und dergleichen) verwiesen, muss der Bezug derart sein, dass die Beschaffung möglich ist. Die Zugangsadresse und -modalitäten für die Zulieferer sollen an dieser Stelle ebenfalls genannt werden.
Tags: komponentenlastenheft modul, – komponentenlastenheft, komponentenlastenheft, titel, vdastruktur, modul, anforderungen, übergreifende