 ARBEITSHILFE ZUR QUALITÄTSSICHERUNG ARBEITSHILFE DER BUNDESAPOTHEKERKAMMER ZUR QUALITÄTSSICHERUNG

22 – 2019 RECHT UND SCHULMANAGEMENT EMPFEHLUNGEN UND ARBEITSHILFEN
ARBEITSHILFE BAULICHER BRANDSCHUTZ FRAGEN ZUM BAULICHEN BRANDSCHUTZ BEWERTUNG WERDEN
BRANDSCHUTZARBEITSHILFE BETRIEBSBEREITSCHAFT UND UNTERHALT VON BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN EIGENTÜMER UND NUTZERSCHAFT

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 ARBEITSHILFE ZUR QUALITÄTSSICHERUNG HYGIENEMANAGEMENT ARBEITSHILFE DER BUNDESAPOTHEKERKAMMER ZUR
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Arbeitshilfe zur Qualitätssicherung











Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer
zur Qualitätssicherung


CHECKLISTE



Stand der Revision: 13.11.2019






















Leitlinien:

Prüfung und Lagerung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte

Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia

Checkliste für die Prüfung apothekenpflichtiger Medizinprodukte


Auswahl der Prüfmuster

  • Zufall

  • Aufgrund von Vorkommnissen


Lagerort

  • Generalalphabet

  • Sichtwahl

  • Kühlschrank

  • Rezeptur

  • Labor

  • auf Einzelanforderung bestellt

  • Lagerartikel

  • Saisonartikel




Prüfung der Kennzeichnung gemäß RL 93/42/EWG

  • Eindeutige Angaben zu Produkt und Packungsinhalt

  • Ggf- Hinweis „Steril“

  • Ggf. Hinweise zu Lagerung und/oder Handhabung

  • Ggf. besondere Anwendungshinweise

  • Ggf. Warnungen und/oder Hinweise auf zu treffende Vorsichtsmaßnahmen



Prüfung der Gebrauchsanweisung gemäß RL 93/42/EWG

  • Eindeutige Angaben zu Produkt und Packungsinhalt

  • Ggf- Hinweis „Steril“

  • Ggf. Hinweise zu Lagerung und/oder Handhabung

  • Ggf. besondere Anwendungshinweise

  • Ggf. Warnungen und/oder Hinweise auf zu treffende Vorsichtsmaßnahmen

  • Leistungsdaten sowie unerwünschte Nebenwirkungen

  • Bei Produkten mit Messfunktion Angaben der vom Hersteller vorgegebene Genauigkeitsgrad

  • Datum der Ausgabe oder der letzten Überarbeitung der Gebrauchsanweisung



Prüfung der Primär- und Sekundärpackmittel, beispielhaft

  • Dichtigkeit

  • Unversehrtheit

  • Übereinstimmung der Kennzeichnung auf Primär- und Sekundärpackmittel

  • Vorhandensein der Gebrauchsanweisung



Prüfung der Funktionsfähigkeit, sofern möglich





Organoleptische Prüfung, beispielhaft und sofern möglich

  • Form

  • Farbe

  • Geruch

  • Oberflächenbeschaffenheit

  • Homongenität

  • Schwebeteilchen

  • Aufschüttelbarkeit




Der Apothekenleiter hat Vorkommnisse bei Medizinprodukten gemäß § 3 Medizinprodukte-Sicherheitsplan-verordnung (MPSV) unverzüglich und ausschließlich an das BfArM zu melden. Ein Vorkommnis/Qualitätsmangel im Sinne dieser Verordnung ist eine Funktionsstörung, ein Ausfall oder eine Änderung der Merkmale oder der Leistung oder eine Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die oder der unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte; als Funktionsstörung gilt auch eine Mangel der Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht.


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Copyright Bundesapothekerkammer


Stand der Revision: 13.11.2019

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