FOLGENDE HINWEISE GELTEN FÜR DIE NUTZUNG DER KOLLEGIALEN FALLBERATUNG

3 ZWISCHEN DER FIRMA (IM FOLGENDEN ARBEITGEBER GENANNT)
4 THEMA PLAGIAT SEITE D ATUM 02122021 FOLGENDE LINKS
9 ARBEITSVERTRAG ZWISCHEN IM FOLGENDEN PRAXISINHABER GENANNT

A BRECHNUNGSÜBUNG LÖSUNGEN TRAGEN SIE FÜR DIE FOLGENDEN
AKTIV UND PASSIV 1 BESTIMMEN IN DEN FOLGENDEN SÄTZEN
ANLAGE 9 THERMALBETREUUNG ANSPRUCHSBERECHTIGTE BETREUTE MIT FOLGENDEN KRANKHEITEN HABEN

Folgende Hinweise gelten für die Nutzung der kollegialen Fallberatung als Instrument zur Gefährdungseinschätzung nach § 55 a ThürSchulG:

Folgende Hinweise gelten für die Nutzung der kollegialen Fallberatung als Instrument zur Gefährdungseinschätzung nach § 55 a ThürSchulG:



  1. Vor Beginn der kollegialen Fallberatung Klärung der Rollen: Falleinbringer, Moderator, Protokollant, alle anderen sind Berater

  1. Soll die kollegiale Beratung der Gefährdungseinschätzung nach § 55 a ThürSchulG dienen, wird sich die zentrale Frage des Falleinbringers an den Fragen in der Verlaufsdokumentation orientieren:

  1. Bitte die Nachfragerunde (siehe Phase 2 – Befragung, Sammlung von Informationen) gut nutzen: nur Sachfragen erlaubt, fokussiert auf die aktuelle Situation, wichtig für Meinungsbildung und Lösungsvorschläge

  2. In der Phase 4 - Lösungsvorschläge ist die zentrale Frage (siehe 2.) zu beantworten. Daraus ergibt sich eine von der Schule gemeinsam verantwortete Entscheidung (Votum) und Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise im Einzelfall (Handlungsschritte für Schulen).


AUF DAS TITELBLATT IHRER BACHELORARBEIT GEHÖREN FOLGENDE ANGABEN THEMA
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