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Datum

09.12.2015



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Pressemitteilung


Zivilrecht



Gestochen unscharf oder unscharf gestochen?!


Ein Tattoo ist ein Körperkunstwerk auf Lebenszeit. Entsprechend hoch ist die Erwartung in das Tattoo und entsprechend hoch ist die Enttäuschung, wenn das Ergebnis nicht gefällt.

Ist die Tätowierung allerdings nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt worden und das Tattoo daher mangelhaft, so steht dem Kunden unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.


Für einen solchen Schadensersatz-Prozess beantragte im August 2015 eine Mutter aus dem westlichen Augsburger Landkreis Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht Augsburg, Zivilgericht.

Sie beauftragte bereits im August 2014 ein Studio in Augsburg-Oberhausen den Namen ihrer beiden Kinder, deren Geburtstage sowie Verzierungen auf ihren rechten Unterarm zu stechen.

Mit dem Ergebnis war die Kundin nicht zufrieden.

Sie bemängelte die Ausführung der einzelnen Buchstaben, die Linienführung und die asymmetrische Anordnung der Zahlen und Buchstaben. Auch die Verzierungen seien nicht fachgerecht gestochen worden.


Insgesamt verlangte sie 2.000 EUR Schmerzensgeld und weitere 500 EUR für eine großflächige Übertätowierung. Eine solche Übertätowierung sei erforderlich, da die Mängel nicht zu beheben seien und es ein sicheres Verfahren zur Entfernung eines Tattoos nicht gebe.


Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht.

Eine Tätowierung ist nicht ohne Risiko. So sieht ein Tattoo auf der Haut nie so aus, wie auf der Vorlage. Auch kann es, abhängig von Hauttyp und Heilungsprozess, noch zu Veränderungen nach dem Stechen kommen. Selbst ein Auslaufen der Ränder kann nicht sicher ausgeschlossen werden.

Nachdem das Amtsgericht Augsburg eine mangelhafte Ausführung des Tattoos nicht erkennen konnte und die Kundin über die Risiken aufgeklärt war, lehnte das Amtsgericht den Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten der Klage ab.


Das Landgericht Augsburg bestätigte Ende November 2015 die Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg.


Kessler

Richter am Amtsgericht



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