MEHRZWECKGEBÄUDE KÄGISWIL GESUCH UM BENÜTZUNG VERANSTALTER 














Mehrzweckgebäude Kägiswil

Gesuch um Benützung



Veranstalter

     

Verantwortliche

Person

Name, Vorname      

Strasse      

PLZ, Ort      

Telefon-Nr.      

Email      

Zweck der Benützung

     

Datum des Anlasses

     , ab      

der Uebernahme

      Zeit      

der Abgabe

      Zeit      



Räume



Mehrzweckhalle Küche ohne Geschirr

Bühne Küche mit Geschirr

Garderobe mit Dusche Stk.       Foyer als Garderobe

Sanitäts- und Lehrerzimmer Foyer

           



Einrichtungen


Funkmikrophon Stk.            

Akustikanlage      

Tischgarnituren MZH Stk.           

Bodenabdeckung      



Aussenanlage


Gedeckter Vorplatz Parkplatz MZG

      Parkplatz alte Turnhalle



Bestuhlung


Konzertbestuhlung (max. 406 Stühle vorhanden)

Festwirtschaftsbestuhlung (durch den Veranstalter zu organisieren)

     



Gelegenheits-

wirtschaft


Wirtschaftsbetrieb

Mehrzweckhalle Gedeckter Vorplatz

Foyer

Verkauf / Abgabe von Apéros

Verkauf / Abgabe von Pausengetränken




Bemerkungen


  1. Die Benützungsordnung für das Mehrzweckgebäude Spitzlermatte Kägiswil der Einwohnergemeinde Sarnen vom 17. Dezember 2002 wird integrierender Bestandteil der Bewilligung bilden.

  2. Bei Veranstaltungen muss auf eigene Kosten ein Sicherheits- und Parkdienst organisiert werden.

  3. Die Benützer sorgen für Ruhe und Ordnung in und um das Mehrzweckgebäude.

  4. Das Einholen von zusätzlich notwendigen Bewilligungen ist Sache der Benützer.

Für den Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft, für die Abgabe von gebrannten Wassern aller Art (z. B. Kaffee-Schnaps) sowie für die Durchführung einer Tombola benötigen Sie eine zusätzliche Bewilligung, die beim Volkswirtschaftssekretariat Sarnen einzuholen ist.

  1. Sollte durch den Veranstalter einen Fehlalarm ausgelöst werden, müsste ihm Fr. 150.-- in Rechnung gestellt werden.

  2. Die Benützer müssen sich mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung beim Objektverantwortlichen Marco Bucher, Telefon-Nr. 079 419 18 45 (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten), melden!

  3. Die vorgeschriebenen Brandschutzvorschriften sind strikte einzuhalten!

  4. Das Rauchen ist in allen Räumen verboten!


Pikett-Telefonnummer

An Wochenenden ist der diensthabende Hauswart über folgende Pikett-Telefonnummer erreichbar: Natel- Nr. 079-601 63 57.

Bemerkungen

     



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Ort, Datum Unterschrift


Das vollständig ausgefüllte Formular kann uns via Email oder per Post zugestellt werden.


Email [email protected]

Postadresse Einwohnergemeinde Sarnen, Vermietungen,

Brünigstrasse 160, Postfach 1263, 6061 Sarnen

495385.doc





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