ALLGEMEINE GESCHÄFTS & LIEFERBEDINGUNGEN DER METZGEREI UWE WIEDMAIER GLATTEN

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15 ALLGEMEINE ABLAUFORIENTIERTE PLANUNGSHILFE FÜR TAGUNGEN WORKSHOPS SEMINARE KONFERENZEN
16 HINWEISE ZUR HAUSARBEIT I FORMALIA 1 ALLGEMEINES A)
2 DIE ALLGEMEINE BERUFUNG ZUR HEILIGKEIT GUILLAUME DERVILLE DIE

Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen der Metzgerei Uwe Wiedmaier, Glatten

Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen der Metzgerei Uwe Wiedmaier, Glatten

1. GELTUNG DER AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach

Auftragseingang Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Rohstoff- oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3. LIEFERUNG

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so haften wir im Fall einfacher Fahrlässigkeit nicht auf Schadenersatz,

ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer

fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

4. LEIHGEBINDE

Sämtliche Leihartikel (Platten, Schüsseln, Warmhalteboxen) sind, soweit nicht anders vereinbart, in gereinigtem Zustand binnen

3 Tagen zurückzubringen.

Die Leihgebinde (Grosshandel) bzw. nach vorheriger Vereinbarung Leihgebinde Partyservice sind von Ihnen bis zu Abholung durch

unseren LKW sorgfältig aufzubewahren und ggf. zu reinigen. Gebinde die durch unsachgemäßes Aufbewahren unbrauchbar geworden sind oder die bei Ihnen abhanden kommen, werden Ihnen zum Selbstkostenpreis berechnet.

5. GEFAHRENÜBERGANG

Die Gefahr der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des

Verkäufers verlassen hat; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Bei Beschädigung während des Transports übernehmen wir die

Haftung nur bei Einreichung einer Tatbestandsaufnahme gegenüber Bahn- oder Postverwaltung oder Spedition durch den Kunden.

6. REKLAMATIONEN

Der Besteller hat die von uns gelieferten Waren unverzüglich nach Ankunft bezüglich Beschaffenheit und Menge zu untersuchen und

wenn sich ein Fehler zeigt, uns unverzüglich, jedoch spätestens 24 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem er die Verfügungsgewalt über

die Ware erhalten hat, Anzeige über Art und Umfang des Mangels zu machen ( Mängelrüge ). Hat der Besteller unmittelbare Lieferung

an einen Dritten veranlasst, so hat der Besteller dafür einzustehen, dass die Pflicht zu unverzüglicher Untersuchung und Rüge durch

den Dritten erfüllt wird: der Dritte ist insoweit Erfüllungsgehilfe des Bestellers. Wir behalten uns vor, Ihre Kühlmöglichkeiten auf die

Brauchbarkeit zur Lagerung von Fleisch- und Wurstwaren zu untersuchen (+2 - +4 °C). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel

der Ware vorliegt, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt.

7. BEZAHLUNG DES KAUFPREISES

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Scheckzahlungen unter üblichem Vorbehalt. Berechnungen von Verzugszinsen behalten wir uns nach Ablauf des gewährten Zieles

in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz vor, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen

Bundesbank veröffentlicht wird. Wird ein Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen

noch offenstehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig. Auch das Bekanntwerden ungünstiger Finanzlage (Scheck- oder

Wechselproteste) des Bestellers berechtigt uns, sofortige Zahlung zu verlangen, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und

aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

9. STORNIERUNGEN VON AUFTRÄGEN/PARTYSERVICE

Werden bereits erteilte Aufträge ohne unser Verschulden, insbesondere bei Veranstaltungen und Partyservice, kurzfristig vom Auftraggeber storniert, so sind eventuell schon angefallene Kosten für Planung, Einkauf und Warenvorbereitung vom Auftraggeber zu bezahlen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 7 Tage vor Ausführung möglich.

10.ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle, sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im

Zusammenhang mit dem Liefergeschäft, ist der Sitz der Firma des Verkäufers.

Verkauf

11. BESONDERE BEDINGUNGEN CATERING:

Wir weisen Sie darauf hin, dass sich bei zusätzlichen Dienstleistungen wie Leihgeschirr, Reinigung oder Ausgabe sich der Mehrwertsteuersatz von 7% auf 19% für den gesamten Auftrag ändert. Was einen dementsprechenden Aufschlag zu Folge hat. Lieferung alleine ändert die Mehrwertsteuer noch nicht.

Wenn Sie Leihgeschirr benötigen berechnen wir pro Teil 0,20 € bei gereinigter Rückgabe oder 0,35 € pro Teil bei schmutziger Rückgabe.

Für Lieferung, Aufbau und Ausgabe pro Person und Stunde 33,00 €.

Möchten Sie die Schüsseln und Boxen usw. ungereinigt zurückgeben fallen weitere Reinigungskosten an.

Wir planen unseren Materialeinkauf und unsere Produktionspläne immer 1 Woche vor dem Büfetttermin. Deshalb bitte wir Sie Änderungen, auch der Personenzahl, spätestens bis zu diesem Termin mitzuteilen. Später eingehende Änderungen führen zu einem erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten da dann alle Pläne überarbeitet werden müssen.




210 KOMPETENZ UND JAHRESPLAN ZEITRAUM BUCHSEITEN AUSWAHLSEITEN INHALTE ALLGEMEINE
3 STAND NOVEMBER 2019 ALLGEMEINER HINWEIS FÜR DIE VERWENDUNG
37 31 ALLGEMEINE ANGABEN ZUM TEILPROJEKT A 5


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