2 L ANDKREIS ODERSPREE VETERINÄR UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNGSAMT

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L2 L ANDKREIS ODERSPREE  VETERINÄR UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNGSAMT andkreis Oder-Spree

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

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M e r k b l a t t



Informationen zur Abgabe von Lebensmitteln aus Privathaushalten




1.) Problematik




2.) Hygienische Grundegeln


Bei Beachtung folgender hygienischer Regeln kann lebensmittelbedingten Erkrankungen vorgebeugt werden:


2.1. Es ist eine eingeschränkte Lebensmittelauswahl zu treffen!


Zum Verzehr nicht angeboten werden dürfen:

(diese sind nur von gewerblichen Speiseherstellern zu beziehen)

Warum?

Lebensmittel in rohem Zustand können mit Krankheitserregern behaftet sein. Leichtverderbliche Lebensmittel bieten Mikroorganismen einen geeigneten Nährboden.

Die meisten Mikroorganismen können sich bei Temperaturen zwischen + 10° C und 65° C vermehren.


2.2. Leichtverderbliche Lebensmittel sind bei Kühlschranktemperaturen zu kühlen!


Warum?

Die Vermehrung der meisten Bakterien in Lebensmitteln wird durch Kühlen um 5° C, mindestens jedoch unter 10° C, verlangsamt oder sogar gestoppt.


2.3. Anforderungen an Personen, die mit Lebensmitteln umgehen:



Warum?

Eine Keimübertragung auf Lebensmittel soll verhindert werden.


2.4. Eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel ist durch eine geeignete Ausstattung und

hygienische Arbeitsbedingungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit beim

Umgang mit Lebensmitteln zu vermeiden.


Warum?

Hygienische Arbeitsbedingungen und sauberes Trinkwasser sind Vorraussetzung für die Herstellung von einwandfreien Lebensmitteln.


3) Rechtsgrundlagen


- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 26.April 2006

(BGBl. I S. 945)

- Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000

- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) vom 15.12.1989 (BGBL. I 1989, 2198)

in der jeweils gültigen Fassung


Bei Fragen zur vorstehenden Problematik sollten sich die Veranstalter an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.


Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Beeskow Tel.: 03366 351391

sowie deren Nebenstellen in

Eisenhüttenstadt Tel.: 03364 5054152 und

Fürstenwalde Tel.: 03361 5993222

E-Mail: [email protected]

Stand: Januar 2009



Dieses Merkblatt dient als Orientierung, ersetzt aber nicht die Kenntnis von Rechtsvorschriften.

Die angegebenen Vorgaben beziehen sich auf den Bereich der Lebensmittelüberwachung, andere gesetzliche Vorschriften oder Leitlinien bleiben unberücksichtigt.


(Quelle: DLC B. Beck, Prof. Dr. G. Schiefer „Risiken bei der Ausgabe hausgemachter Speisen in Schulen und Kindertagesstätte“, RFL 5/2002)


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Tags: andkreis oder-spree, veterinär, oderspree, lebensmittelüberwachungsamt, andkreis